r e d t e c . p r o d u c t i o n s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Grundlage, Anerkennung
Jede Vermietung erfolgt ausschließlich zu den folgenden Bedingungen, welche der Mieter durch seine Unterschrift auf dem Mietvertrag/Lieferschein/Angebot anerkennt. Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Mieters haben ausdrücklich keine Gültigkeit. Der Vermieter, die Dietl Fabian & Plank Lucas GbR, ist berechtigt, im Einzelfall vom Vertrag kurzfristig zurückzutreten, wenn berechtigte Zweifel an der Liquidität des Mieters oder andere Umstände bekannt werden, die vermuten lassen müssen, dass der Mietvertrag von Seiten des Mieters nicht ordnungsgemäß erfüllt werden kann. Ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Vermieter wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 2 Angebote, Kaution

Alle seitens der Dietl Fabian & Plank Lucas GbR unterbreiteten Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Ein rechtsgültiger Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung der Dietl Fabian & Plank Lucas GbR zu Stande.

Alle Angebote und deren Inhalt ist vertraulich zu behandeln und unterliegt der beidseitigen Geheimhaltung.

Der Miet- oder Dienstleistungspreis richtet sich nach der Vereinbarung im bestätigten Angebot. Die Mietgebühr ist bei Abholung der Mietgegenstände in Bar oder per Überweisung vor der Abholung fällig. Der Preis für Dienstleistungen wird entweder als Vorkasse oder auf Rechnung nach Produktion per Überweisung fällig. Eine andere Zahlungsweise ist vorher von der Dietl Fabian & Plank Lucas GbR zu genehmigen. Bei Erstkunden ist ein gültiger Personalausweis vom Mieter vorzulegen. Die Dietl Fabian & Plank Lucas GbR ist berechtigt, im Einzelfall eine angemessene Kaution zu verlangen.

§ 3 Materialmiete
Die Mietdauer beträgt mindestens einen Tag, sie beginnt mit Abholung der Mietsache und endet mit der vollständigen und einwandfreien Rückgabe des Materials. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist die Rückgabe nach Ablauf der berechneten Tage bis spätestens Geschäftsschluss des auf den letzten Miettag folgenden Geschäftstages zu tätigen. Die vereinbarte Mietdauer ist unbedingt einzuhalten, bei eigenmächtiger Verlängerung wird entstandener Schaden (z.B. Zumietungen für den nächsten Einsatz), mindestens jedoch ein weiterer Einsatztag zusätzlich berechnet. Dem Mieter bleibt der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Mietgegenstände sind bei Ablauf der Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort sauber, geordnet und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Bei vereinbarter Rücklieferung (Abholung beim Mieter) durch die Dietl Fabian & Plank Lucas GbR ist sicherzustellen, dass der Mieter am vereinbarten Abholort anzutreffen ist und das Equipment geordnet bereitsteht. Ein Helfer, der dem Fahrer beim Beladen des Fahrzeugs hilft, wird vorausgesetzt, sofern die Materialmenge dies erfordert.

Kann eine dieser Bedingungen nicht erfüllt werden, so ist dies vor Abschluss des Mietvertrages schriftlich festzuhalten und eine Lösung schriftlich zu dokumentieren. Kann der Fahrer von oder im Auftrag der Dietl Fabian & Plank Lucas GbR nicht innerhalb einer angemessenen Zeit wieder abfahren (z.B. weil sich der Abbau verzögert hat), so können dem Mieter zusätzliche Einsatztage, ein angemessener Stundensatz für den Fahrer, sowie Schadensersatz in Rechnung gestellt werden.

Der Mieter verpflichtet sich, mit den an Ihn verliehenen Geräten samt Zubehör sorgsam umzugehen, und diese nur für den vorgesehenen Zweck zu verwenden. Für Beschädigungen insbesondere, aber nicht ausschließlich, durch Umfallen, Transportschäden, Überlastung, unzureichende Belüftung, Überspannung, Spannungsschwankungen, Witterungseinwirkungen, Verschmutzungen der Geräte, durch Einwirkung Dritter oder Fehlbedienung durch unzureichend qualifiziertes Personal, haftet der Mieter in vollem Umfang, sofern diese Beschädigung nicht von einer der Dietl Fabian & Plank Lucas GbR zugehörigen Person herbeigeführt wird. Gleiches gilt für den Verlust von Geräten. Diese Haftung beginnt bei Übergabe des Materials und endet beim Wiedereintreffen der gesamten Geräte und nach deren Überprüfung durch die Dietl Fabian & Plank Lucas GbR. Diese Haftung gilt auch bei Veranstaltungen, die durch Personal der Dietl Fabian & Plank Lucas GbR betreut werden. Bei Veranstaltungen mit Betreuung ist der Mieter, sofern nicht anders vereinbart, verpflichtet, für eine Bewachung des Equipments durch ein professionelles Sicherheitsunternehmen zu sorgen. Werden Geräte ohne Personal angemietet, so ist der Mieter für das Einhalten sämtlicher Sicherheitsrichtlinien alleine verantwortlich, insbesondere der UVV und VDE!

§ 5 Witterungseinflüsse
Bei Veranstaltungen, die außerhalb geschlossener Räume stattfinden, sorgt der Mieter bzw. Auftraggeber für einen angemessenen Schutz vor Witterungseinflüssen wie z.B. Regen, Sturm etc. durch geeignete Überdachungen und Absicherungen. Diese Schutzmaßnahmen müssen rechtzeitig vor der Veranstaltung mit der Dietl Fabian & Plank Lucas GbR abgeklärt werden. Dieses kann auch durch den Vermieter bei frühzeitiger Beauftragung und gegen Berechnung der Kosten erfolgen. Dies gilt für Bühnen, Lautsprecherboxen, Lichtanlagen, Mischpultplätze, Stromverteiler etc. Für Schäden, die in Folge unzureichender Überdachung oder Abdeckung durch Witterungseinwirkung an den Geräten entstehen, ist der Mieter in vollem Umfang haftbar. Ferner trägt er die Kosten für die eventuell notwendige Anmietung von Ersatzgeräten.

§ 6 Schäden, Verlust
Der Mieter verpflichtet sich, alle Störungen oder Schäden, die während der Mietzeit auftreten, oder den Verlust von Mietgegenständen sofort dem Vermieter zu melden. Der Diebstahl von Material ist ferner unverzüglich auch bei der nächsten Polizeidienststelle zu melden.

Es ist zu beachten, dass bei austauschbaren Artikeln, wie etwa Kabeln oder Klemmen, genau diese wieder zurückgegeben werden, welche auch entgegengenommen werden. Dies ist notwendig, um eine gleichbleibende Qualität, sowie die Sicherheit des Materials zu garantieren.

Die Dietl Fabian & Plank Lucas GbR ist nicht verpflichtet, den Mieter über sachgemäßes Aufstellen und Bedienen des Materials aufzuklären und haftet somit nicht für an Lebewesen, Gegenständen, Gebäuden oder Natur entstehenden Schäden. Falls sich der Mieter nicht im Stande sieht oder im Stande ist, das Material fachgerecht zu verwenden und aufzubauen, ist er in der Pflicht, sich bei der Dietl Fabian & Plank Lucas GbR über die fachgerechte Benutzung des Materials zu informieren, oder den Aufbau und die Verwendung zu unterlassen. Die Dietl Fabian & Plank Lucas GbR behält sich vor, bei Zweifeln an der Fähigkeit des Mieters, oder durch den Mieter beauftragten Personen, den Mietvertrag zu jeder Zeit aufzulösen. Infolgedessen können vom Mieter keine Schadensersatzforderungen gestellt werden. Sollte diese Vertragskündigung nach Ausgabe des Materials stattfinden, kann der Vermieter einen Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung erheben.


§ 7 Entgegennahme der Geräte
Der Mieter hat Gelegenheit, sich von dem funktionstüchtigen Zustand der Geräte und deren Zubehör vor der Übernahme am Übergabeort zu überzeugen. Macht er hiervon keinen Gebrauch, so erkennt er die Ordnungsmäßigkeit ausdrücklich an. Die Übernahme gilt als Bestätigung des einwandfreien Zustands und der Vollständigkeit der Geräte.

 

§ 8 Reservierung

Reservierungen haben nur dann Ihre Gültigkeit, wenn das Material und der Termin von Seiten des Vermieters schriftlich bestätigt wurde. Spätere Reklamationen können dann nicht mehr berücksichtigt werden.

 

§ 9 Stornierung
Bei Stornierungen bereits erteilter Aufträge werden folgende Anteile der Projektsumme als Stornierungsgebühr vereinbart: Über 30 Tage vor Projektbeginn oder Abholzeitpunkt: 20 % der bestätigten Auftragssumme; 30 bis zu 10 Tagen: 50%; 9 bis zu 7 Tagen: 80%. Bei Stornierung innerhalb der letzten 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist die volle Auftragssumme fällig. Gleiches gilt bei Nichtabholung von gemieteten Geräte. Die Gebühren gelten sowohl für reine Materialvermietung, also auch für Personaldienstleistungen und vollständige Projekte.

 

§ 10 Vermieter or its Employees
Der Vermieter haftet, abgesehen von den Verletzungen wesentlicher vertraglicher Pflichten, nur für grobes Verschulden (d.h. für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit).

 

§ 11 Eigentum der Firma Dietl Fabian & Plank Lucas GbR
Alle vermieteten Geräte und Zubehör bleiben uneingeschränktes Eigentum der Dietl Fabian & Plank Lucas GbR, jede Weiterveräußerung und Untervermietung ohne Einwilligung der Dietl Fabian & Plank Lucas GbR ist unzulässig. Eine Ausnahme hierzu beschreibt §13. Gleiches gilt, wenn gegen den Kunden Mahnverfahren, Pfändungen, o.ä. vollstreckt werden.

 

§ 12 Änderungsvorbehalt
Der Vermieter behält sich geringfügige Änderungen bei Geräten, welche in Angeboten und Auftragsbestätigungen bzw. Mietverträgen aufgeführt sind vor, wobei wir die adäquate Funktion garantieren.

 

§ 13 Weitergabe an Dritte
Gewerbliche Mieter sind berechtigt, im Rahmen seines Geschäftsbetriebes die Mietgegenstände geeigneten Dritten zur ordnungsgemäßen Nutzung zu überlassen. Diese Überlassung wird durch ein vom Mieter und Dritten gemeinsam unterzeichnetes Übergabeprotokoll dokumentiert. Für Schäden, die im Zuge dieser Nutzung entstehen, ist dem Vermieter gegenüber ausdrücklich der Mieter haftbar. Über eine Weitergabe an Dritte ist der Vermieter durch den Mieter vorzeitig zu informieren. Die Dietl Fabian & Plank Lucas GbR behält sich das Recht vor, bei berechtigten Einwänden gegen eine Weitergabe an Dritte den Mietvertrag zu stornieren.

 

§ 14 Reinigung
Die angemieteten Geräte, Kabel, usw. sind vom Kunden in einem einwandfreien, gesäuberten und funktionsfähigen Zustand zurück zu bringen.

Sollten Reinigungsnachbesserungen oder ein Service seitens der Dietl Fabian & Plank Lucas GbR oder beim Hersteller notwendig sein, so werden diese Kosten dem Kunden berechnet (zum normalen Stundenlohn zzgl. Reinigungsmaterial oder Weitergabe der Kosten bei Durchführung des Services durch Dritte).

 

§ 15 Personaldienstleistung

(1) Der Auftraggeber (Leistungsentgegennehmer) muss für die Sicherheit des gebuchten Personals Sorge tragen und sicherstellen, dass alle arbeitsrechtlichen und Arbeitssicherheitsvorschriften zu jeder Zeit eingehalten werden. Dementsprechend muss der Auftraggeber sicherstellen, dass die gesetzlichen Arbeits- und Ruhezeiten eingehalten werden. Sollten branchenunübliche Sicherheitsmaßnahmen von Nöten sein, muss der Auftraggeber diese zur Verfügung stellen. Ausgeschlossen hiervon sind Arbeitsklamotten, Sicherheitsschuhe, Handschuhe, Helm sowie gewerkespezifische Arbeitsmittel (z.B. PSA gegen Absturz bei Riggern), die der Sicherheit dienen.

 

(2) Bei mehrtägigen Projekten, die weiter als 80km vom Firmensitz der Dietl Fabian & Plank Lucas GbR entfernt sind, muss der Auftraggeber für eine angemessene Übernachtungsmöglichkeit sorgen, sofern nicht anders vereinbart. Der Übernachtungsort/das Hotel sind im Voraus mit der Dietl Fabian & Plank Lucas GbR abzuklären. Bei Produktionen im Ausland muss der Auftraggeber, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, die Kosten für einen Flug in der Economy Class tragen. Sollte die Buchung durch die Dietl Fabian & Plank Lucas GbR übernommen werden, werden die Kosten an den Auftraggeber weiterberechnet. Sollte bei solchen mehrtägigen Projekten zwischen erstem und letztem Projekttag ein oder mehrere Tage ausfallen (“Off-days”), so werden diese dennoch mit dem angebotenen Tagessatz berechnet. Ausnahmen hierzu müssen vor Produktionsbeginn schriftlich vereinbart werden.

 

(3) Sofern nicht ausdrücklich, schriftlich anders vereinbart, werden für Anfahrten und Rückfahrten, welche nicht am Projekttag durchgeführt werden, die Fahrzeit auf halbe oder ganze Tage aufgerundet und entsprechend der vereinbarten Sätze in Rechnung gestellt. Dies gilt nicht, wenn die Fahrzeiten noch innerhalb eines berechneten Tagessatzes liegen. Sollten bei Fahrten am Projekttag die maximale Arbeitszeit überschritten werden, wird der Mehraufwand entsprechend der Mehraufwandsregelung (§15 (4)) berechnet. Bei Verwendung eines PKW wird eine Kilometerpauschale von 0,50€ pro km, bei Verwendung eines Sprinters 0,80€ pro km berechnet. Ausgangspunkt der Entfernungs- und Fahrzeitenberechnung ist, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, der Hauptsitz der Dietl Fabian & Plank Lucas GbR, Vitztumstraße 19, 85368 Moosburg. Bei mehrtägigen Aufträgen, sowohl in Deutschland, als auch in anderen Ländern, bei welchen das Personal in einem Hotel übernachtet, werden die Kosten notwendiger Fahrten während des Aufenthalts weiterberechnet, sofern diese nicht vor Ort bereits vom Auftraggeber übernommen wurden. Zu diesen notwendigen Fahrten gehören unter anderem, aber nicht ausschließlich, Fahrten vom Hotel zum Veranstaltungsort und zurück, sowie Fahrten von Bahnhöfen, Flughafen, oä. zum Hotel oder zum Veranstaltungsort und zurück. Fahrten sind auch dann notwendig, wenn die zu überwindende Distanz unter 1km beträgt oder andere Umstände die Fortbewegung zu Fuß erschweren (zB. Regen, Hitze, Fehlen von Fußwegen). Grundlage der Berechnung sind hier die vor Ort gezahlten Preise für ein entsprechendes, angemessenes Taxi. Fahrten, welche außerhalb der Arbeitszeiten vom Personal für private Zwecke durchgeführt werden, werden nicht berechnet.

 

(4) Sollten die Arbeitszeiten pro Tages- oder Halbtagessatz über 4h bzw. 8h hinausgehen, wird der Mehraufwand, sofern nicht ausdrücklich, schriftlich anders vereinbart, pro angefangener Stunde mit 1/8 des vereinbarten Tagessatzes bzw. 1/4 des vereinbarten Halbtagessatzes in Rechnung gestellt. Falls mit dem Auftraggeber eine andere Stundenanzahl für einen Tages- oder Halbtagessatz vereinbart wurde, liegen die Mehraufwandskosten pro angefangener Stunde dennoch bei 1/8 des vereinbarten Tagessatzes bzw. 1/4 des vereinbarten Halbtagessatzes. Ab 4 Stunden Mehraufwand innerhalb eines Tages oder einer Schicht, wird der doppelte vereinbarte Tagessatz in Rechnung gestellt.

 

(5) Sollte aufgrund einer Überschreitung der vereinbarten Arbeitszeit keine anschließende Rückfahrt des Personals mehr möglich sein, so können dem Auftraggeber Übernachtungskosten, um eine sichere Rückfahrt des Personals am folgenden Tag zu garantieren, berechnet werden. Sollte aufgrund von nicht durch unser Personal verschuldeten Gründen durch den vor Ort entstandenen Mehraufwand keine Ruhezeit von 11h oder mehr möglich sein, so werden für jede angefangene Stunde weniger zwei Stundensätze nach §15(4) berechnet.

 

(6) Der Auftraggeber muss bei Buchungen, die eine Arbeitszeit länger als 5 Stunden andauern, ausreichend Catering zur Verfügung stellen. Sollte dies nicht der Fall sein oder das Catering aus zeitlichen oder organisatorischen Gründen nicht genutzt werden können, werden dem Auftraggeber die dadurch zusätzlich entstandenen Verpflegungskosten oder eine angemessene Verpflegungspauschale in Rechnung gestellt. Ausreichend Catering bedeutet: Ab 5h: 1 warme Mahlzeit Ab 8h: 1 warme und 1 kalte Mahlzeit Bei mehrtägigen Aufträgen: täglich 3 Mahlzeiten, davon mindestens eine warm

From 5 hours: 1 hot meal

From 8 hours: 1 hot and 1 cold meal

For multi-day assignments: 3 meals per day, at least one of which is hot

 

(7) Tätigkeit. Also Dienstleister führen wir für unsere Kunden spezielle Aufgaben aus. Damit wir stets die besten Qualität garantieren können, ist es wichtig, dass bestimmtes Personal nur bestimmte Tätigkeiten ausführt. Auf jedem Angebot oder Kommunikation wird vor Produktionsbeginn eine bestimmte Tätigkeit des Personals festgelegt. Dem Auftraggeber ist nicht erlaubt, diese Tätigkeit eigenmächtig ohne schriftliche Einverständniserklärung durch die Dietl Fabian & Plank Lucas GbR zu ändern oder das Personal zu nötigen, eine andere Aufgabe auszuführen oder am Veranstaltungsort zu bleiben. Dies gilt auch, nachdem die vereinbarte Tätigkeit fertig ausgeführt wurde. Sollte hierdurch ein freier Tag entstehen, kann dieser trotzdem mit dem vereinbarten Tagessatz berechnet werden. Sollte sich das Personal nach Produktionsbeginn freiwillig bereit erklären, eine andere Aufgabe als die vereinbarte auszuführen, so kann dafür ohne weitere Absprache jeden Tag ein zusätzlicher Tagessatz für diese andere Tätigkeit in Rechnung gestellt werden. Dieser wird nicht höher sein, als der Tagessatz für die vereinbarte Tätigkeit. Der Tagessatz für die vereinbarte Tätigkeit kann trotzdem berechnet werden. Falls sich das Personal nach dem Erledigen der vereinbarten Aufgaben freiwillig bereiterklärt, bei anderen Tätigkeiten zu helfen, wird ab dem Zeitpunkt des Fertigstellens der vereinbarten Aufgaben Mehraufwand berechnet.

 

(8) Sollten durch das frühzeitige Ende einer Produktion oder das frühzeitige Fertigstellen der Aufgaben eine frühere Heimreise des Personals zusätzliche Kosten entstehen, so können diese an den Auftraggeber weiterberechnet werden. Dies gilt auch bei Verlängerung des Produktionszeitraums.

 

§ 16 Full Service

Bei Fullservice gilt, sofern nicht schriftlich anders vereinbart §15.

Bei Fullservice-Produktionen trägt die Dietl Fabian & Plank Lucas GbR nur die Verantwortung für die Einhaltung von Richtlinien und Gesetzen, die die Veranstaltungs- und Medientechnik betreffen. Für alle anderen Vorschriften (z.B Fluchtwege oder Sanitäranlagen) ist ausschließlich der Veranstalter verantwortlich. Falls gewünscht, kann die Dietl Fabian & Plank Lucas GbR hier eine beratende Funktion einnehmen. Schäden, die durch Mitarbeiter oder beauftragte Personen der Dietl Fabian & Plank Lucas GbR an Geräten der Dietl Fabian & Plank Lucas GbR entstehen, werden dem Auftraggeber nicht in Rechnung gestellt. Bei entstandenem Mehraufwand wird dieser nur berechnet, falls dieser nicht durch die Dietl Fabian & Plank Lucas GbR oder deren Mitarbeiter verursacht wurde.

 

§ 17 Erfüllung

Erfüllungsort für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist 85368 Moosburg. Es gilt deutsches Recht.

Sollten einzelne dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden oder vertraglich geändert, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

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